
Während der gesamten Laufzeit bleibt die monatliche Rate fest. 
Für den Kunden stellt sich diese Finanzierungsform ähnlich dar wie ein Annuitätendarlehen. Der Kunde zahlt während der Zinsbindung eine gleich bleibende Rate, die im Prinzip einen Zins- und einen Tilgungsteil beinhaltet.
Die Auszahlung des Finanzierungsbedarfs erfolgt zu 100 % bei Vertragsabschluss. Die Besonderheit: Rate und Zinssatz bleiben für die Gesamtlaufzeit konstant und damit kalkulierbar.
Technisch wird bei Vertragsabschluss ein Vorausdarlehen in Höhe des Finanzierungsbedarfs ausgezahlt und zusätzlich eine Einzahlung auf einen Bausparvertrag vorfinanziert.
Bei einer vereinbarten Vertragslaufzeit von beispielsweise 26 Jahren setzt sich die monatliche Rate in den ersten 8 Jahren aus den Zinsen für das Darlehen sowie die Sparrate für den Bausparvertrag zusammen. Nach Zuteilung des Bausparvertrages löst dieser einen Teil des Darlehens ab, während der verbleibende Restkredit als Bauspardarlehen weiter geführt wird, für das Zins und Tilgung in gleich bleibender Höhe fällig werden.
Nach 26 Jahren ist der Kunde schuldenfrei und war zu dem über die gesamte Laufzeit unabhängig von der Entwicklung des Zinsniveaus. 
- Bauherren, da sechs Monate bereitstellungszinsfreie Zeit.
- Konservative Kunden, die während der Laufzeit mit steigenden Zinsen rechnen und die während der gesamten Laufzeit ein Zinserhöhungsrisiko ausschalten möchten.
- Kunden, die sich die monatliche Belastung schon zu Beginn des Vertrages leisten können und zu dem damit rechnen, in der Tilgungsphase des Bauspardarlehens Sondertilgungen (etwa aus einer Erbschaft oder Lebensversicherungen) einbringen zu können.

- Es fällt eine Schätzgebühr an.
- Angestellte können die vom Staat geförderten „VL“ (= vermögensbildende Leistungen) in die Finanzierung integrieren.
- 6 Monate bereitstellungszinsfreie Zeit
- Sinnvoll in Zeiten niedriger Zinsen.

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