
Wird kombiniert mit einem Erstrangdarlehen. Sollte der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage sein, seine Kredite zu tilgen und seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, werden zunächst alle anderen Darlehensgeber befriedigt. 
Ein Nachrangdarlehen ist vom Charakter her ein Konsumentenkredit. Im Grundbuch ist dieses Darlehen typischerweise im Nachrang abgesichert. Der Zinssatz ist höher als bei dem erstrangigen Hypothekendarlehen, die Zinsbindung üblicherweise fünf Jahre.
Geeignet ist diese Darlehensform in Fällen, in denen das eigentlich (z.B. wegen Konstruktion, Machbarkeit, Zinssatz) bevorzugte Hypothekendarlehen aufgrund des Beleihungsauslaufes nicht darstellbar ist.
In diesem Fall wird die Gesamtfinanzierungssumme geteilt: der größere Teil wird im ersten Rang des Grundbuches, abgesichert als Hypothekendarlehen, vergeben, der kleinere Teil im Nachrang des Grundbuches, als Konsumentendarlehen.
In manchen Fällen verzichten die Bankpartner des zweiten Teils sogar völlig auf eine Absicherung im Grundbuch. Für den ersten Teil hat der Kunde damit eine deutlich größere Auswahlmöglichkeit unter den Bankpartnern. Das Nachrangdarlehen ist jederzeit beliebig und meistens auch kostenlos tilgbar. 
- Kunden mit guter Bonität und relativ geringem Eigenkapital
- Kunden bei denen die angedachte Finanzierungsvariante an dem zu hohem Beleihungsauslauf scheitert
- Kunden, die in naher Zukunft einen größeren Geldbetrag erhalten, mit diesem dann den Nachrangteil tilgen und sich für das erstrangige Hypothekendarlehen langfristig eine günstige Kondition sichern.

- Höhere Zinssätze, kurze Zinsbindungen.
- Da die beiden Darlehenstranchen von zwei unterschiedlichen Bankpartnern vergeben werden, muss die Gesamtfinanzierung auch mit beiden Bankpartnern abgestimmt werden.

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