
Auszahlung eines Hypothekendarlehens unter gleichzeitigem Abschluss einer Kapital-Lebensversicherung. 
Der Käufer erhält von einer Bank oder Versicherungsgesellschaft ein Hypothekendarlehen, das im Grundbuch abgesichert werden muss. Er zahlt dafür Zinsen, aber keine Tilgung. Zugleich wird eine Kapital-Lebensversicherung abgeschlossen. Mit ihr spart der Käufer die Tilgung des Darlehens an. Nach Ablauf von z.B. 20 oder 25 Jahren wird die Ablaufleistung (Versicherungssumme) steuerfrei ausgezahlt und tilgt auf einen Schlag den Immobilienkredit. Bei entsprechend positiver Wertentwicklung der Lebensversicherung kann diese sogar höher sein als die Restschuld, die während der gesamten Laufzeit immer gleich bleibt. 
- Kapitalanleger (=Kunden, die nicht selbst die Immobilie bewohnen, sondern diese vermieten): diese dürfen die Zinsen von der Steuer absetzen. Je höher der persönliche Steuersatz, desto lukrativer kann eine Versicherungshypothek sein.
- Kunden, die in Niedrigzinsphasen davon ausgehen, dass die Wertentwicklung von Lebensversicherungen höher ist, als der langfristig gesicherte Zinssatz des Darlehens.

- Das Zinserhöhungsrisiko nach Ablauf der Zinsbindung ist höher als bei einem Annuitätendarlehen. Da das Darlehen nicht getilgt wird, bleibt die Restschuld unverändert und damit höher.
- Es besteht außerdem das Risiko, dass die ursprünglich kalkulierte Leistung aus einer Lebensversicherung nicht erreicht wird.
- Versicherungsdarlehen sind aus steuerlichen Gründen die Klassiker für die Finanzierung von vermietetem Wohneigentum.

|